Wir haben hier wichtige Fragen für die Therapieabwicklung zusammengestellt.
Wie vereinbaren Sie einen Termin?
Entweder Sie rufen uns unter der
Telefonnummer +43 (0)512 272999 an oder Sie schreiben uns ein Mail an office@rehapraxis.at,
dann nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf. Während einer Behandlung gehen wir nicht zum Telefon, Sie können uns aber eine Nachricht am Anrufbeantworter hinterlassen und wir werden Sie möglichst rasch zurückrufen.
^
Welche Verordnung brauchen Sie?
Zur Behandlung benötigen Sie eine
Verordnung Ihres Hausarztes bzw. Facharztes und müssen diese bei Ihrer
Krankenkasse vor Behandlungsbeginn bestätigen lassen.
^
Wie erfolgt die Abrechnung?
Wir sind
WahltherapeutInnen, d.h. nach Abschluß einer Therapieserie
- z.B. 8 bzw. 10 Behandlungen - erhalten Sie eine Rechnung, welche Sie nach erfolgter
Einzahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen
können. Sollten Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie
abklären, ob diese einen Teil der Therapiekosten übernimmt.
^
Wieviel
kostet eine physio- bzw. ergotherapeutische Behandlung?
Ab 1. Jänner 2012 gelten folgende Tarife:
| 30 Minuten |
|
Ergo- bzw. Physiotherapie |
|
Euro 40,-- |
| 45 Minuten |
|
Ergo- bzw. Physiotherapie |
|
Euro 60,-- |
| 60 Minuten |
|
Ergo- bzw. Physiotherapie |
|
Euro 70,-- |
| |
|
|
|
|
| 45 Minuten |
|
Ergo- bzw. Physiotherapie mit Hausbesuch |
|
Euro 80,-- |
| 60 Minuten |
|
Ergo- bzw. Physiotherapie mit Hausbesuch |
|
Euro 90,-- |
| |
|
|
|
|
| Für eine Ultraschallbehandlung werden Euro 10,- verrechnet. |
Die Angaben sind ohne Gewähr. Letzte Tarifänderung Jänner 2011!
^
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der
Selbstbehalt ist abhängig von der Art der Verordnung und Ihrer Krankenkasse. Sie müssen durchschnittlich mit mindestens 50% Selbstbehalt rechnen. Die Tarife der jeweiligen Krankenkassen sind sehr unterschiedlich sind und die Höhe des Selbstbehalts kann dadurch variieren. Wir können Ihnen zu Beginn einer Therapieserie gerne eine Kostenaufstellung vorlegen.
^
Was
ist der Neurorehavertrag der TGKK?
Die
TGKK und der Tiroler Physiotherapeutenverband haben 1998 einen Vertrag für
neurologisch ambulante Rehabilitationsleistungen erarbeitet, bei dem im
Anschluß an eine Akutbehandlung, d.h. nach einem Klinik-,
Krankenhaus- bzw. Rehabilitationsaufenthalt, die
Behandlungskosten von begrenzten Therapieeinheiten zur Gänze von der TGKK
übernommen werden. Mit 01. Juli 2007 hat die TGKK diese Tarife nachgebessert und bezahlt pro Stunde Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie Euro 48,46. Der Hausbehandlungszuschlag wurde auf Euro 28,64 erhöht. Dieser Tarif ist nur für PatientInnen gültig, welche im Rahmen des Neuro-Reha-Vertrages abgerechnet werden. Hierbei fallen den PatientInnen keine Selbstbehalte an, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Vertragspartnern Therapeuten und TGKK.
Die Verordnung muss von einem Facharzt für
Neurologie ausgestellt und vor Behandlungsbeginn von der TGKK bestätigt
werden. Dieser Vertrag ist allerdings nur für folgende
neurologischen Erkrankungen gültig:
- Schlaganfall
- Encephalitis
- periphere
Lähmungen
- Hirntumor
- inkomplette
Querschnittlähmung
- Schädel-Hirn-Trauma.
Sollte
eine dieser neurologischen Erkrankungen schon länger zurückliegen, ist die
Inanspruchnahme dieses Vertrages nicht möglich!!!!!!
Eine Abrechnung über diesen Vertrag können Ihnen für die Physiotherapie Norbert
Ladstätter, Robert Linge sowie Manfred Mühlmann und für die
Ergotherapie Lydia Zajic anbieten.
^
Wann
kann eine neurologische Therapie über das Land Tirol abgerechnet werden ?
Prinzipiell gibt es eine Vereinbarung zwischen der TGKK und dem Land
Tirol, daß bei angeborenen Erkrankungen das Land Tirol und bei
erworbenen Erkrankungen die TGKK zuständig ist,
jedoch können Sie bei Nichtbewilligung einer neurologischen Therapieverordnung durch Ihre Krankenkasse einen
Rehabilitationsantrag beim Land Tirol stellen.
Erst nach Vorliegen einer Genehmigung kann die Therapie begonnen werden, wobei eine
Verfahrensfrist von längstens 6 Wochen nach Einlagen des Antrages samt
amtsärztlichen Gutachten in Aussicht gestellt wird.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei der ersten
Antragstellung)
- Meldezettel
- ärztliche Gutachten
- Einkommensnachweise des Antragstellers bzw. der zum
Unterhalt verpflichteten Person
- Bekanntgabe von Vermögen
- Finanzamtsbestätigung über erhöhte Familienbeihilfe
- ev.
Kostenvoranschlag bzw. Rechnung bei Hilfsmittel, Anschaffungen,
Ausstattungen nach § 15 TRG
Der
Antrag ist bei der Regionalstelle Innsbruck Stadt und Innsbruck Land - Zeughausgasse 3/III. Stock, 6020 Innsbruck, Tel 0512/570640 -
einzureichen.
Wird der Antrag genehmigt,
bewilligt das Land Tirol für einen längeren Zeitraum, z.B. ein Jahr die
Therapie und erstattet für eine
60minütige Behandlung derzeit Euro 44,-- .
Nachfolgeanträge sind
spätestens 8 Wochen vor Ablauf einer gültigen Verordnung einzureichen.
Sowohl für Neuanträge als auch Anträge für Verlängerungen ist das Antragsformular des Landes zu verwenden. >>>> Reha_Antrag_Land_Tirol.pdf
^
Hier finden Sie verschiedene Formulare bzw. Anträge des Landes Tirol sowie der Sozialversicherungsträge zum Downloaden:
LAND TIROL
TIROLER GEBIETSKRANKENKASSE - TGKK
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT - PVA
VERSICHERUNGSANSTALT ÖFFENTLICHER BEDIENSTETER - BVA
SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT - SVA
SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER BAUERN - SVB
VERSICHERUNGSANSTALT FÜR EISENBAHNEN UND BERGBAU - VAEB
BUNDESSOZIALAMT TIROL
ÖSTERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR REHABILITATION
INNSBRUCKER VERKEHRSBETRIEBE
^
Gerne beantworten wir weitere Fragen auch persönlich am Telefon unter +43 (0)512 272999 oder unter office@rehapraxis.at.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
^